Rubriken

Über 300 Antworten

Mittlerweile mehr als 300 Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen europäischen Chemikalienrecht hält der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereit. Die Antworten liegen in Rubriken wie „Nachgeschalteter Anwender“, „Registrierung“, „Einstufung und Kennzeichnung“ oder „Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis“ vor. Zudem können sie in zwei Dokumenten vom Internetangebot des Helpdesks www.reach-clp-helpdesk.de heruntergeladen werden. Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Autorisierung von Chemikalien (REACH-Verordnung) und die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) bringen viele Veränderungen im Chemikalienrecht mit sich. Beim REACH-CLP Helpdesk, der nationale Auskunftsstelle zu den Verfahren ist, gehen viele Fragen zur Umsetzung der Verordnungen ein. Die aktuellsten CLP-Frage-Antwort Dialoge befassen sich mit Themen wie den Übergangsfristen für die Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung, der Durchführung einer Meldung unter CLP oder Hinweisen zur Gestaltung des Etiketts und der Piktogramme.

www.reach-clp-helpdesk.de

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