Daten, Daten, Daten. Wo man im Betrieb auch hinkommt, immer wird man zu Details von Kenndaten chemischer Substanzen befragt. Natürlich in der Regel zu denen, über die das eigene Wissen sehr begrenzt ist. Die in überwältigender Fülle vorliegenden internationalen englischsprachigen Datenbanken, vor allem aus den USA, bestechen durch ihre akribischen Recherchen und ihre Informationsfülle. Sie sind jedoch in der praktischen Anwendung vor Ort nicht Jedermanns Sache. Neben der englischen Sprache ist es oft auch das Fehlen von Informationen zu einschlägigen deutschen Rechtsgrundlagen und EU-Richtlinien, das ihre Anwendung erschwert. Hier bietet sich ein schneller Blick in eine deutschsprachige Datenbank zum Thema an: Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL). Z.Zt. sind ca. 24.000 Stoffdatensätze (ca. 10.000 Einzelstoffe, ca. 3.000 Stoffgruppen, ca, 11.000 Zubereitungen) mit bis zu 200 Einzelmerkmalen pro Datensatz verfügbar. Informationen zu folgenden Themenbereichen sind verfügbar: Identifikation, physikalisch-chemische Eigenschaften, Wirkung im Arbeitsumfeld, Angaben zur Toxikologie/ßkotoxikologie, Vorschriften, Grenzwerte und Regelungen.
Die Startseite ist ohne verwirrende Zugabe rational und übersichtlich aufgebaut. Unter dem nicht überdimensionierten Titel links eine saubere Menüleiste: “Datenbank starten”, “Regelungen im Gefahrstoffrecht”, Mitteilungen des Arbeitskreises Einstufung und Kennzeichnung”, “Neue Links im Internet”, “Organisation”, “Kooperation mit BIA”, “Aktuelles zur GDL”, “Inhaltsübersicht” und “Ansprechpartner”. Rechts der Arbeitsrahmen, in dem in der Startseite die Datenbank kurz beschrieben wird. Ein Klick auf “Datenbank starten”, schon ist man auf der online-Seite der GDL 16. Basis der Suchsoftware ist das lizenzpflichtige Produkt “IGS-Check 4.1″ der Fa. Kisters AG. In der beschriebenen Internet-Version ist dieses Produkt kostenlos verfügbar.
Die Eingabe eines Substanznamens oder bestimmter Kennziffern führt zu einem sehr ausführlichen Datensatz mit vielfältigsten nützlichen und wichtigen Informationen: “0. Kurzinfo”, “1. Identifikation”, “2. physikalisch-chemische Eigenschaften”, “3. Toxikologie im Tierversuch”, “5. Arbeitsmedizin”, “6. Umgang/Verwendung”, “7. Gesetzl. Vorschriften”, “9. Analysenverfahren”. Vertrauliche Daten sind in der offenen Version aus Datenschutzgründen nicht einsehbar. Diese sind nur in der “Pflege”-Version enthalten, die ausschließlich den Behörden, die Zuständigkeiten in Katastrophenschutzfällen haben, zur Verfügung gestellt wird.
Der Menüpunkt “Kooperation mit BIA” führt zu der Internetseite “Gemeinsame Gefahrstoffdatenbank der Länder und der Berufsgenossenschaften”. Hier ist ein Einstieg in die bereits in Heft 04/2004 beschriebene GESTIS-Stoffdatenbank des HVBG/BIA mit weiteren speziellen Informationen zu den Substanzeigenschaften gegeben. In der GDL-Datenbank selbst wird bei Einzeldaten, die verabredungsgemäß in der GESTIS-Datenbank geführt werden, automatisch auf den dortigen Datensatz zugegriffen. Ein erneutes Eingeben des Substanznamen ist nicht erforderlich.
ßber den Menüpunkt “Regelungen im Gefahrstoffrecht (AGS)” können sämtliche technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie die Gefahrstoffverordnung und die stoffrelevanten EU-Richtlinien als Volltext aus dem entsprechenden Verzeichnis der BAUA abgerufen werden.
Hinter “Mitteilungen des Arbeitskreises Einstufung und Kennzeichnung” verbergen sich die neuesten Informationen dieses Gremiums. Der Menüpunkt “Neue Links” ist etwas mager hinterlegt. Er verspricht mehr, als er bringt. Neben zwei sicher sehr wichtigen Einstiegen in Informationen der BAUA gibt es keine weiteren Informationen. Ab und an sollte man in das Verzeichnis “Aktuelles zur GDL” schauen, da hier sehr dediziert auf ßnderungen eingegangen wird.
Sehr wichtig erscheint der Punkt “Ansprechpartner”. Hier finden sich detaillierte Anschriften wichtiger Ansprechpartner der Landesministerien, Landesämter/Institute und der BAUA, die in dieser Ausführlichkeit sonst nicht zu finden sind.
Es gibt auch eine CD-Version. GDL 16 unter IGS 4.1 kann in den zuständigen Dienststellen der Bundesländer, die eine IGS-Landeslizenz besitzen unbegrenzt eingesetzt werden. Alle übrigen Nutzer müssen die Firma Kisters unmittelbar oder die jeweilige Zentralstelle des Landes wegen der Software-Nutzungsbedingungen ansprechen. Der Datenbestand ist kostenfrei. Zum Erwerb der jeweiligen CDs siehe die diesbezüglichen Anmerkungen auf der Internetseite.
Wie zu jedem Arbeitsgerät gehört auch zur Beherrschung des vorliegenden Datenbestandes eine gewisse Zeit der Einarbeitung. Diese ist wegen der ergonomischen Gestaltung der Seite jedoch als sehr kurz anzusehen. Dann aber ist diese Internetseite ein unbedingtes Muss für den Arbeits- und Umweltschutzverantwortlichen vor Ort, aber auch für andere Interessenten:
http://www.gefahrstoff-info.de/