(bgi) Die aktuelle Diskussion um Gesundheitsgefahren durch Feinstaub aus Dieselmotoren schafft viel Verwirrung. Übertriebene Sorgen im Zusammenhang mit solchen Belastungen an Arbeitsplätzen sind jedoch fehl am Platz.
Im Mittelpunkt der gegenwärtigen Berichterstattung um Feinstaub stehen vor allem Dieselmotorabgase, die überwiegend aus so genannten ultrafeinen Teilchen bestehen. Im Arbeitsschutz unterscheiden wir drei Staubfraktionen, erklärt Prof. Helmut Blome, stellvertretender Leiter des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA). Je nach Teilchengröße gelten unterschiedliche Anforderungen. Da die Wirkung von Ultrafeinstaub, den allerkleinsten Partikeln, die selbst Zellwände durchdringen können, noch nicht verlässlich bewertet werden könne, fordern Berufsgenossenschaften und staatlicher Arbeitsschutz für diese Teilchen, dass ihre Konzentration bei der Arbeit so gering wie möglich sein muss.
Für Arbeitsplätze zum Beispiel in Busdepots, Kfz-Werkstätten, bei Gabelstaplern oder im Untertagebau regelt deshalb bereits seit 1993 eine Technische Regel für Gefahrstoffe den Schutz der Beschäftigten vor diesen Emissionen. Sie fordert den verpflichtenden Einsatz von Partikelfiltern oder Absaugungen sowie entsprechende Lüftungssysteme.
Wir würden es im Sinne des Gesundheitsschutzes durchaus begrüßen, wenn Partikelfilter für Dieselfahrzeuge generell verpflichtend würden, unterstreicht Blome, denn im Arbeitsschutz senken wir damit seit Jahren erfolgreich die Belastung der Beschäftigten.
Das Thema Staub am Arbeitsplatz ist so alt wie der Arbeitsschutz selbst. Die Berufgenossenschaften widmen sich seit fast 100 Jahren der Verhütung von gesundheitsgefährlichen Staubbelastungen und haben wesentlich zu den bestehenden Staubdefinitionen und -grenzwerten beigetragen.
Fachlicher Ansprechpartner:
Prof. Helmut Blome
E-Mail: helmut.blome@hvbg.de
Tel.: 02241/231-2705
P.S. Das neue Informationsportal Staub und Staubbekämpfung der BG der keramischen und Glas-Indust-rie informiert unter http://www.staub-info.de
u.a. über verschiede Staubarten, gesetzliche Regelungen und Grenzwerte sowie mögliche Erkrankungen. Das Portal soll beim Erkennen und Beseitigen von Gesundheitsgefährdungen durch Stäube helfen. (15.04.2005)