Der Flyer “Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Beschߤftigung im Ausland” informiert ß¼ber die Besonderheiten der gesetzlichen Unfallversicherung beim Auslandseinsatz. Prinzipiell gilt: Beschߤftigte der gewerblichen Wirtschaft sind durch die BGen gegen Arbeitsunfߤlle und Berufskrankheiten versichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn Beschߤftigte von ihrem Arbeitgeber zeitlich befristet ins Ausland entsandt werden. Wichtig ist dabei, dass es sich um ein in Deutschland bestehendes Arbeitsverhߤltnis handelt. Der Flyer kann mit Angabe von Name und Adresse ab 15.01.2005 unter info@hvbg.de kostenlos angefordert werden.